Das neue Fernsehgesetz ab dem 1. Juli 2024

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Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
sehr geehrte Wohnungsbesitzer,

wie Sie sicherlich bereits aus den Medien, oder durch Ihren Hausverwalter bzw. Vermieter erfahren haben wird zum 01.07.2024 das sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft. Das heißt, sie müssen ihre Kabelfernsehgebühren nicht mehr über ihre Nebenkosten zahlen, sondern können selbst ihre TV-Empfangsart bestimmen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum neuen „Fernsehgesetz“.

Internet, Kabel, Sat oder Antenne: Künftig können auch Mieter ihren Fernsehanbieter völlig frei wählen. Jetzt informieren und den für Sie richtigen Anbieter finden.

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Können wir Ihnen helfen?

Bei weiteren Fragen zum Anschluss, zur Buchung und dem weiteren Vorgehen, stehen wir Ihnen unter 069-7438940-80 oder info@fernsehgesetz.de zur Verfügung.