Das neue Fernsehgesetz seit dem 1. Juli 2024
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Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
sehr geehrte Wohnungsbesitzer,
wie Sie sicherlich bereits aus den Medien oder durch Ihren Hausverwalter bzw. Vermieter erfahren haben, wurde zum 01.07.2024 das sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft. Das heißt, sie zahlen Ihre Kabelfernsehgebühren nicht mehr über Ihre Nebenkosten, sondern können selbst Ihre TV-Empfangsart bestimmen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum neuen „Fernsehgesetz“.
Sie haben JETZT die Chance, ihr Fernsehangebot so zusammenzustellen, wie es ihren Interessen und Sehgewohnheiten entspricht! Damit können Sie Sender empfangen, die Sie bisher nicht sehen konnten. Und Sie zahlen günstigenfalls nicht mehr für das, was Sie ohnehin nicht brauchen.
Internet, Kabel, Sat oder Antenne: Ab sofort können auch Mieter ihren Fernsehanbieter völlig frei wählen. Jetzt informieren und den für Sie richtigen Anbieter finden.
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Bei weiteren Fragen zum Anschluss, zur Buchung und dem weiteren Vorgehen, stehen wir Ihnen unter 069-7438940-80 oder info@fernsehgesetz.de zur Verfügung.