Der Hintergrund zum neuen Fernsehgesetz


Der Hintergrund zum neuen Fernsehgesetz
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Was ist das „Fernsehgesetz“ bzw. das Nebenkostenprivileg?

Das sogenannte Nebenkostenprivileg wurde in den 1980er Jahren eingeführt, um die Kabelnetzversorgung flächendeckend voranzutreiben. Dabei wurde es dem Vermieter oder der Hausverwaltung ermöglicht die Kosten des Kabelanschlusses in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Wann wurde das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Die Gesetzesänderung erfolgte bereits am 01. Dezember 2021. Zum 01.07.2024 ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt sollte sich jeder Mieter proaktiv um seine neue TV-Versorgung gekümmert haben.

Warum wurde das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Viele Mieter nutzten ihren Kabelanschluss nicht mehr und mussten ihn trotzdem über die Umlage in den Nebenkosten bezahlen. Viele haben daher doppelt gezahlt, da sie bereits auf einem anderen Übertragungsweg Fernsehen schauen.

Wer hatte das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Die Bundesregierung hatte beschlossen, das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse gemäß § 2 Abs. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abzuschaffen.


Können wir Ihnen helfen?

Bei weiteren Fragen zum Anschluss, zur Buchung und dem weiteren Vorgehen, stehen wir Ihnen unter 069-7438940-80 oder info@fernsehgesetz.de zur Verfügung.