Für Mieter


Für Mieter
Haben Sie noch weitere Fragen?
Schreiben Sie uns!

Zahle ich Kabelfernsehen über die Nebenkosten? (Bin ich betroffen?)

In Ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung können Sie nachvollziehen, ob und in welcher Höhe Sie derzeit Zahlungen für Ihren Kabel-TV-Anschluss an Ihre Vermieter leisten.

Wo bekomme ich meine Nebenkostenabrechnung?

Ihre Hausverwaltung oder Ihr Vermieter erstellt jährlich eine Nebenkostenabrechnung. Darauf finden Sie die Position „Kabelfernsehen“ oder „Kabelanschluss“ Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums hat ihr Verwalter/Vermieter ein Jahr Zeit, Ihnen die jährliche Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Abrechnung für das Jahr 2022 müssen Sie beispielsweise spätestens am 31. Dezember 2023 erhalten haben.

Wie kann ich mein Kabelfernsehen kündigen?

Hat Ihr Vermieter Ihre Wohnung über einen Sammelvertrag angeschlossen, dann zahlen Sie das Kabelfernsehen über die Umlage in den Nebenkosten. Nur die Hausverwaltung bzw. der Hauseigentümer kann diesen Vertrag bis spätestens zum 30.06.2024 kündigen. Verpasst er diese Frist, so kann er die Kosten nicht mehr auf Sie umlegen.

Was passiert, wenn ich jetzt nichts mache?

Dann kann es sein, dass Sie ab dem 01.07.2024 kein Signal mehr über Ihren bisherigen Kabelnetzanbieter* empfangen können. Deshalb sollten Sie jetzt handeln und sich um Ihre TV-Versorgung kümmern, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Was passiert dann mit meinem gekündigten Kabelfernsehen?

Bei neueren Anschlüssen kann der Kabelnetzbetreiber den Empfang zentral abstellen. Bei einem älteren Anschluss muss ein Techniker eine Sperrdose über den Anschluss in der Wohnung setzen.

* Vodafone Kabel Deutschland, Pÿur

Können wir Ihnen helfen?

Bei weiteren Fragen zum Anschluss, zur Buchung und dem weiteren Vorgehen, stehen wir Ihnen unter 069-7438940-80 oder info@fernsehgesetz.de zur Verfügung.